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FPÖ – Brückl: „Wiederkehrs Sanktionspläne sind wirkungslos – echte Probleme bleiben ungelöst!“

Wien (OTS) – FPÖ-Bildungssprecher NAbg. Hermann Brückl kritisierte
heute die von
NEOS-Bildungsminister Wiederkehr angekündigten Sanktionen. „Das ist
bemerkenswert, schießt aber völlig übers Ziel hinaus. Wer das
Strafrecht bei disziplinären Problemen anwenden will, hat wohl einen
schlechten Traum gehabt“, so Brückl. Die FPÖ fordere seit Jahren,
dass Eltern ihrer Mitwirkungspflicht bei schulischen Problemen
nachkommen müssen – notfalls durch Kürzungen bei Sozialleistungen.
„Das wäre nicht nur effizienter und nachhaltiger, sondern würde dem
System auch Kosten ersparen, da viele Betroffene ohnehin von
Transferleistungen abhängig sind“, erklärte Brückl.

Kopfschütteln löste beim FPÖ-Bildungssprecher außerdem eine
Aussage Wiederkehrs im ORF-Morgenjournal aus. Dort sprach der NEOS-
Minister davon, dass Gerichte Strafen in einem „Verwaltungsverfahren“
verhängen könnten. „Auch Wiederkehr als Politikwissenschaftler müsste
eigentlich wissen, dass dafür die Bezirksverwaltungsbehörden
zuständig sind und nicht Richter oder Gerichte“, so Brückl, der
Wiederkehr ein Gespräch mit seinem NEOS-Parteifreund Schellhorn
empfahl, der als Deregulierungsstaatssekretär eigentlich darauf
achten sollte, dass der Verwaltungsapparat nicht durch komplizierte
Abläufe und überschießende Gesetze weiter ausufert.

Während der NEOS-Bildungsminister also überlegt, ob er straf-
oder verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen Eltern von Problemschülern
einführen möchte, spitzen sich in den Schulen längst die realen
Probleme zu. Wie eine parlamentarische Anfrage der FPÖ ergab, nehmen
die Mobbingfälle in Oberösterreich stark zu. Erst am Wochenende
berichtete die Tageszeitung „Heute“ über Rekordwerte bei
Suspendierungen: Allein im letzten Schuljahr gab es über 600
Ausschlüsse in Oberösterreich, in Wien sogar 784. Gewalt gegen Lehrer
und Mobbing unter Schülern stehen mittlerweile an der Tagesordnung.

„Hier gilt es dringend zu handeln. In Fällen von Gewalt und
Mobbing ist tatsächlich das Gericht zuständig und dort unterstützen
wir den Bildungsminister gerne bei der rechtlichen Umsetzung, damit
er am Ende die richtige Türe findet“, betonte Brückl.