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Sima/Figl/Ruck zu Innerer Stadt: Wien für rasche Umsetzung der StVO-Novelle zur automatisierten Zufahrtskontrolle

Wien (OTS) – Nachdem die grüne Ex-Verkehrsministerin Leonore
Gewessler eine StVO-
Novelle jahrelang blockiert hat, begrüßen Wiens Mobilitätsstadträtin
Ulli Sima, der Bezirksvorsteher des Ersten Bezirks Markus Figl und
der Präsident der Wirtschaftskammer Wien Walter Ruck, den
vorliegenden Gesetzesentwurf von Mobilitätsminister Peter Hanke, der
eine verkehrsberuhigte Innere Stadt via kamerabasierter
Zufahrtskontrolle in Wien und anderen österreichischen Städten nach
den Grundsätzen des Datenschutzes möglich machen soll. „Jahrelang
wurde eines der größten Verkehrsberuhigungsprojekte Österreichs
verhindert. Mehr als 20 österreichische Städte fordern diese
rechtlichen Möglichkeiten und es ist wirklich erfreulich, dass
Minister Hanke dies nun mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung
auf den Weg bringt“, so Mobilitätsstadträtin Ulli Sima , die
klarstellt: „Der Datenschutz hat dabei natürlich höchste Priorität.
Das vom renommierten Datenschutzexperten Prof. Nikolaus Forgó
erstellte Gutachten von Städtebund und dem einst grün-geführten
Klimaministerium hat bereits im Sommer 2022 grünes Licht für eine
kamerabasierte Zufahrtskontrolle gegeben, wie sie in vielen anderen
europäischen Städten und auch bei der Section Control und den
Mautstellen in Österreich seit vielen Jahren Praxis sind. Letztlich
wollen wir in Wien ja lediglich umsetzen, was in vielen europäischen
Städten wie Turin, Bologna oder Barcelona als aktiver Beitrag zum
Klimaschutz und zur Erhöhung der Lebensqualität längst umgesetzt
ist“. Der vorliegende Gesetzesentwurf bilde nun die Grundlage, um
eine Zufahrtskontrolle, wie Wien sie vorsieht, praktikabel und
datenschutzkonform zu ermöglichen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht sei
eine notwendige Verkehrsberuhigung nur dann effektiv umsetzbar, wenn
auch die Kontrolle automatisationsunterstützt durchgeführt werden
kann.

„Die Umsetzung der Verkehrsberuhigung ist das wichtigste
verkehrspolitische Anliegen des Ersten Bezirks. In der
Bezirksvertretung gibt es für dieses Projekt einen breiten Konsens.
Die Verkehrsberuhigung ist ein großer Schritt für eine lebenswertere
Stadt und wird nicht nur die Lebensqualität der Bewohnerinnen und
Bewohner erhöhen, sondern auch den Wirtschaftsstandort stärken“, so
Bezirksvorsteher Markus Figl. „Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht
aus Sicht der Inneren Stadt eine praxistaugliche Lösung für die
Umsetzung einer Zone mit automatisierter Zufahrtregelung vor. Als
Bezirk unterstützen wir das zeitnahe Inkrafttreten der Novelle, um
mit der Umsetzung des Projektes ehestmöglich starten zu können“, so
Figl weiter.

Eine Machbarkeitsstudie des Ersten Bezirks und der Stadt Wien hat
bereits vor Jahren die enorme Verkehrsentlastung allein in der
Bundeshauptstadt aufgezeigt: Bis zu 15.700 Einfahrten in den Ersten
Bezirk könnten mit dem Wiener Modell täglich verhindert werden. Ein
Viertel wenige Autos würden auf der Oberfläche parken und damit Platz
für Begrünung und mehr Platz für die Menschen bieten.

Auch die Wirtschaft ist mit an Bord: „Verkehrsberuhigte Zonen in
Innenstädten bringen allen Beteiligten etwas. Wegen der besseren
Aufenthaltsqualität profitieren nicht nur die Bewohnerinnen und
Bewohner, sondern auch die dort angesiedelten Unternehmen durch eine
gesteigerte Wertschöpfung – wenn man die Chance der
Verkehrsberuhigung smart nutzt. Die Innere Stadt ist nicht nur
Wohnraum, sondern auch das wirtschaftliche, touristische und
gesellschaftliche Zentrum Wiens. Daher gilt es, gesamtheitliche
Konzepte zu entwickeln. Mit dem ‚Masterplan Innere Stadt´ hat die WK
Wien ein solches vorgelegt. Der freiwerdende Platz an der Oberfläche
muss sinnvoll und im Interesse aller Betroffenen genutzt werden. Das
schließt kurzfristiges Parken und praxisgerechte Lösungen für den
Wirtschaftsverkehr ein. Dass die Zufahrt im Zeitalter der
Digitalisierung mit modernen Mitteln und datenschutzkonform geregelt
wird, versteht sich von selbst“, sagt Walter Ruck, Präsident der
Wirtschaftskammer Wien.

Fotobasierte Kontrolle – Keine Videoüberwachung!

Klar ist, dass Datenschutz und Klimaschutz Hand in Hand gehen
müssen. Klar ist aber auch, dass es dazu eine kamerabasierte
Zufahrtskontrolle braucht, um das effektiv kontrollieren zu können.
Der nun vorliegende Gesetzesentwurf des Ministeriums bildet dafür die
Grundlage und das Wiener Modell legt höchsten Wert auf die
datenschutzkonforme Anwendung der kamerabasierten Zufahrtskontrolle.
Dabei geht es nicht um eine Videoüberwachung, sondern darum, zur
Kontrolle berechtigter Einfahrten, die Kennzeichen der ein- und
ausfahrenden PKW zu erfassen. Fotos werden nur angefertigt, wenn
Kraftfahrzeuge ein- bzw. ausfahren. Die Aufnahme wird bei legaler
Einfahrt (White-List) nach dem Abgleich sofort gelöscht. Es wird kein
Video gespeichert, sondern ausschließlich Fotos und das auch nur,
wenn sich der PKW unberechtigterweise im 1. Bezirk aufhält. Auch im
Rahmen einer Strafverfolgung nach unberechtigter Zufahrt kann
Bildmaterial nur als Foto verwendet werden. „Insbesondere der von
manchen vorgebrachte Vorwurf der Vorratsdatenspeicherung geht damit
ins Leere, da die angefertigten Fotos sofort gelöscht werden, wenn
kein Verstoß festgestellt wird. Die Daten, die für die
Strafverfolgung zwingend notwendig sind, werden ausschließlich für
die Zwecke des Verwaltungsstrafverfahrens genutzt, wie das bereits
heute bei Radarfotos oder der Section Control gemacht wird“, stellt
Verena Ebenberger, Abteilungsleiterin der MA 65 – Rechtliche
Verkehrsangelegenheiten .

Verhältnismäßigkeit ist gegeben

Bereits das von österreichischem Städtebund und Klimaministerium
beauftragte Datenschutzgutachten von Mag. iur. Dr. iur. Nikolaus
Forgó, Universitätsprofessor an der Universität Wien, und Mag. iur.
Žiga Škorjanc, Geschäftsführer der lexICT GmbH,kam 2022 zu dem
Schluss: „Die automatisierte Verkehrsüberwachung speziell definierter
Bereiche durch ein automatisiertes Zonen-Zufahrtsmanagement dient der
Verkehrssicherheit , der körperlichen Gesundheit und der körperlichen
Unversehrtheit, der Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen,
insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe sowie dem Schutz der
Bevölkerung und der Umwelt, und ist geeignet, diese Ziele zu
erreichen, indem das jeweilige Stadt- und Gemeindezentrum vom
unberechtigten Autoverkehr entlastet und somit aufgewertet wird. Der
Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen entspricht
daher dem Sachlichkeitsgebot und ist verhältnismäßig.“

Der vorliegende Gesetzesentwurf des Verkehrsministeriums sieht
zudem eine mehrstufige Verhältnismäßigkeits- und Risikoanalyse auf
Verordnungsebene vor. Diese mehrstufige Prüfung gewährleistet, dass
Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG) stets nur in
der „gelindesten, zum Ziel führenden Art“ erfolgen.

Das Datenschutzgutachten findet sich hier zum Download:
2022_GA_auto._ZZM_v16_final_N
https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/Service/publikation-
en/Studien/2022_GA_auto._ZZM_v16_final_NF.pdfF.pdf (staedtebund.gv.at
)