Wien (OTS) – Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1438 (
„Frühstücksrichtlinie“) wird die Herkunftskennzeichnung bei Honig
deutlich transparenter. Künftig müssen bei Honigmischungen alle
Ursprungsländer sowie ihre Prozentanteile nachvollziehbar am Etikett
ausgewiesen werden. Das schafft mehr Orientierung für Konsumentinnen
und Konsumenten, stärkt den Verbraucherschutz und sorgt für faire
Wettbewerbsbedingungen für die heimischen Imkerinnen und Imker. „Das
ist ein wichtiger Schritt, den wir lange gefordert haben: Wer Honig
kauft, soll klar erkennen können, woher er kommt. Das schafft
Vertrauen und unterstützt unsere österreichischen Imkerinnen und
Imker im fairen Wettbewerb. Besonders bedanken möchte ich mich bei
Alexander Bernhuber, der diese Richtlinie im Europäischen Parlament
als Chefverhandler maßgeblich vorangetrieben hat“, sagt ÖVP-
Landwirtschaftssprecher Abg. Georg Strasser. Auch EU-Abgeordneter
Alexander Bernhuber, Chefverhandler des Europäischen Parlaments für
diese Richtlinie, betont die Bedeutung klarer Regeln für
Konsumentinnen und Konsumenten sowie Imkerinnen und Imker: „Die neue
Frühstücksrichtlinie ist ein positives Beispiel dafür, wie
funktionierende Herkunftskennzeichnung in der Praxis aussehen kann.“
Bernhuber weiter: „Klare und nachvollziehbare Angaben schaffen
Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten, stärken das Vertrauen
in unsere Lebensmittel und unterstützen gleichzeitig die heimischen
Imkerinnen und Imker im fairen Wettbewerb. Als Chefverhandler des
Europäischen Parlaments für dieses Dossier freut es mich daher umso
mehr, einen wesentlichen Beitrag zu dieser Kennzeichnungspflicht und
zur Unterstützung unserer Imkerinnen und Imker geleistet zu haben.“
Mehr Klarheit am Etikett
Künftig muss auf dem Etikett angegeben werden, in welchem Land
der Honig erzeugt wurde. Stammt der Honig aus mehreren EU-
Mitgliedstaaten oder Drittländern, sind die Ursprungsländer im
Hauptsichtfeld in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
anzuführen, ergänzt um die jeweiligen Prozentanteile.
Praxistaugliche Regeln ab 14. Juni 2026
Für die Prozentangaben ist eine Toleranzspanne von fünf Prozent
vorgesehen. Für Kleinpackungen unter 30 Gramm sind praxistaugliche
Vereinfachungen möglich; in diesem Fall dürfen die Namen der
Ursprungsländer durch einen zweibuchstabigen Ländercode ersetzt
werden. Die neuen Bestimmungen treten am 14. Juni 2026 in Kraft,
bereits zuvor gekennzeichnete Ware darf noch bis zum Abbau der
Bestände verkauft werden.
Fairer Wettbewerb für heimische Imkerinnen und Imker
Strasser sieht in der neuen Regelung einen klaren Mehrwert für
Verbraucher und für die heimische Imkerei. „Österreichs Imkerinnen
und Imker stehen im Wettbewerb mit importierten Honigen und
Mischungen, umso wichtiger sind klare Regeln, damit Qualität und
Herkunft am Markt sichtbar werden“, so der ÖVP-
Landwirtschaftssprecher abschließend.
(Schluss)